(Hufbeschlagskurs Stadl Paura)
Erfüllung der nachfolgenden gesetzlichen Voraussetzungen.
Die Befähigung zur Ausübung dieses Teilgewerbes ist gemäß § 15 Teilgewerbeverordnung nachzuweisen durch Zeugnisse über
I. eine entsprechende Praxis in den Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung undII. den nachfolgenden erfolgreichen Besuch des Lehrganges für Huf- und Klauenbeschlag gemäß § 16.
Die entsprechende Praxis in den Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung ist nachzuweisen durch
Zeugnisse über eine Lehrabschlussprüfung in den folgenden Lehrberufen:
o Bauschlosser,
o Betriebsschlosser,
o Fahrzeugfertiger,
o Karosseur,
o KFZ-Mechaniker,
o Landmaschinentechniker,
o Mechaniker,
o Maschinenschlosser,
o Schmied,
o Schlosser,o Stahlbauschlosser
o Metalltechnik-Schmiedetechniker
o Metalltechnik-Fahrzeugbautechniker
o Metalltechnik-Maschinenbautechniker
o Metalltechnik-Metallbearbeitungstechniker
o Metalltechnik-Stahlbautechniker
o Metalltechnik-Blechtechniker
o Metalltechnik-Metallbautechniker
o Maschinenbautechniker
o Metallbearbeitung (AV)
o Maschinenfertigungstechniker
o Mechatroniker
o Metalldesigner
o Werkzeugbautechniker
o Werkzeugmaschineur
o Werkzeugmechaniker
o Zerspanungstechniker
o Büchsenmacher
o Maschinenmechaniker
o Waffenmechanikeroder
Zeugnisse über eine Firmenbeschäftigung (Nachweis einer Sozialversicherung)
o In dem betreffenden Gewerbe (Schlosser-, Landmaschinentechniker oder Schmiedehandwerk) oder
o In einem dem Gewerbe fachlich nahestehenden Berufszweig:
- Maschinen- und Fertigungstechniker
- Gürtler und Ziseleur
- Metalldrücker
- Kraftfahrzeugtechniker
im Ausmaß von einem Jahr oder
Abschluss einer HTL für Maschinenbau oder Fachschule/Werkmeisterschule für Maschinenbau.
Von der zuständigen Landesinnung ist eine Stellungnahme zu Punkt I der Auswahlkriterien vorzulegen!
Bei Teilnehmern aus dem Ausland ist eine Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen!